Westerndorfer Filze – Neuaufstellung von Teilbebauungsplänen beschlossen

Westerndorfer Filze

In den 1990er-Jahren wurde von der Gemeinde ein Bebauungsplan für die Westerndorfer Filze einschließlich der bebauten Randbereiche aufgestellt. Ziel des Bebauungsplanes war neben der Regelung der Bebauung in den Randbereichen vor allem auch der Schutz der Filze. Anlässlich eines Rechtsstreits wurde nunmehr aber vom Verwaltungsgericht München festgestellt, dass der Bebauungsplan, zumindest was die bebauten Bereiche betrifft, ungültig ist, da das Maß der baulichen Nutzung seinerzeit fehlerhaft festgesetzt wurde. Nachdem eine juristische Beratung durch einen Fachanwalt ergab, dass für den Kernbereich der Filze nach wie vor von einer Gültigkeit ausgegangen werden kann, beschloss der Gemeinderat für die bebauten Randbereiche insgesamt fünf neue Teilbebauungspläne aufzustellen und den bisherigen Bebauungsplan für diese Bereiche auch formal aufzuheben.

 

Problematisch stellt sich die Situation der verstreuten Einzelbebauung, vor allem im Bereich Eckenholz/Landl dar. Hier ist nach den Ausführungen des Gerichts ebenfalls von einer Ungültigkeit des Bebauungsplanes auszugehen. Allerdings ist in diesen Fällen keine Heilung über einen neuen Bebauungsplan möglich, da die Festsetzung einer Bebauung nur für zusammenhängend bebaute Bereiche möglich ist. Hier wurde trotz intensiver Bemühung durch die Gemeinde in den Gesprächen mit dem Fachanwalt und dem Landratsamt Rosenheim kein Weg gefunden, den ursprünglichen Rechtszustand wieder herzustellen. Die betroffenen Grundstücke sind daher künftig als Außenbereichsgrundstücke zu behandeln mit der Folge, dass Erweiterungen und Ersatzbauten nur unter den im Baugesetzbuch genannten Voraussetzungen zulässig sind. Auch für diese Bereiche beschloss der Gemeinderat, den Bebauungsplan noch formal aufzuheben.

 

Westerndorfer Filze

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