Kommunales Blühflächenkonzept

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Die Gemeinde mit Unterstützung durch das Büro Landimpuls GmbH hat im Zuge der Biodiversitätsstrategie „Marktplatz der biologischen Vielfalt“ ein kommunales Blühflächenförderprogramm erarbeitet. Die Kommune bezuschusst finanziell eine Artenanreicherung bei Grünland sowie bei Ackerfläche ab einer Mindestgröße von 1.000m², auch bei Flächen im Privatbesitz.

 

Wie bekommt man eine Förderung:

 

Besitzer einer Fläche ab 1.000m² melden bei der Gemeinde bis 15. Februar Interesse an. Hierfür füllt er die „Vereinbarung zur Teilnahme am kommunalen Blühflächenkonzept Stephanskirchen“ aus und sendet die Vereinbarung (im Original) an die Gemeinde zu Händen Frau Gall. Ca. Mitte/Ende März erfolgt eine Besichtigung der Fläche für eine Erstberatung und Festlegung der Pflegemaßnahmen durch Herrn Thomas Schwarz (Dipl.-Ing. agr.) von Landimpuls GmbH. Die Fläche wird in eine der drei Kategorien eingeteilt.

  1. Bereits artenreicher Grünlandbestand: Für diese Fläche erfolgt eine Wiesenmeisterschaft.
  2. Artenarmes Grünland: Durch gezielte Bodenbearbeitung und Einsaat durch zertifiziertes Saatgut aus der Region 17 soll eine ökologische Verbesserung erzielt werden.
  3. Auf Ackerfläche: Durch Einsaat eines zertifizierten Saatgutes aus der Region 17 soll ein 5 m breiter Saum (Mindestlaufzeit 5 Jahre) aufgewertet werden.

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