Nach § 9 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz - WRMG) sind die Wasserversorgungsunternehmen verpflichtet, dem Verbraucher die Härtebereiche des Trinkwassers anzugeben.
Wasserversorgung Stephanskirchen:
Härtebereich 3 (hart) = entspricht 20,9 °dH in Stephanskirchen |