Die Verordnung über Zuständigkeiten im Ordnungswidrigkeitenrecht räumt den Gemeinden das Recht ein, die Zuständigkeit zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Straßenverkehrsgesetz wahrzunehmen. Der Gemeinderat hat dazu in seiner Sitzung am 28.10.2008 beschlossen, sich hierzu für vorläufig ein Jahr im Rahmen einer Zweckvereinbarung des Zweckverbandes für kommunale Verkehrssicherheit Oberland mit Sitz in Bad Tölz - http://www.kvs-oberland.de/ - zu bedienen und ihm die Überwachung des fließenden Verkehrs zu übertragen.
In Abstimmung mit der Polizeiinspektion Rosenheim wurden in den Bereichen, in denen aufgrund mehrjähriger Erfahrungen mit den gemeindlichen Geschwindigkeitsmessungen (sog. „Zeigefinger") erhebliche Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten festgestellt worden sind, die Messstellen ausgewählt. Über den Antrag der Gemeinde Stephanskirchen auf Abschluss der Zweckvereinbarung hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes am 27.03.2009 positiv entschieden, und somit konnte auch die notwendige Vereinbarung zwischen der Gemeinde und dem Polizeipräsidium Oberbayern Süd in Rosenheim geschlossen werden. Nach der Genehmigung und der öffentlichen Bekanntmachung durch die Regierung von Oberbayern im Amtsblatt, wurde im Juni 2009 mit der kommunalen Verkehrsüberwachung im Gemeindebereich von Stephanskirchen begonnen.
Entgegen dem Vorschlag der Verwaltung hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 27.04.2010 mit einer denkbar knappen Mehrheit von 11 zu 10 Stimmen die Entscheidung getroffen, dass ein Beitritt zum Zweckverband als Mitglied nicht erfolgen soll und damit die Kommunale Verkehrsüberwachung des fließenden Verkehrs in der Gemeinde Stephanskirchen wieder eingestellt wird.
Den Bürgerantrags gemäß Art. 18b der Gemeindeordnung [GO] vom 12.09.2011 zur Wiedereinführung der Kommunalen Verkehrsüberwachung des fließenden Verkehrs - den der Gemeinderat am 29.09.2011 für zulässig erkannt hat -, hat dieser in seiner Sitzung am 25.10.2011 im Rahmen der sachlichen Entscheidung darüber abermals mit einer knappen Mehrheit von 11 zu 9 Stimmen abgelehnt.
Einen weiteren Bürgerantrag gemäß Art. 18b der Gemeindeordnung [GO] vom 30.07.2015 zur Wiedereinführung der Kommunalen Verkehrsüberwachung des fließenden Verkehrs - den der Gemeinderat am 29.09.2015 für zulässig erkannt hat -, hat dieser in seiner Sitzung am 27.10.2015 im Rahmen der sachlichen Entscheidung darüber erneut mit der knappen Mehrheit von 11 zu 9 Stimmen abgelehnt.
Der Antrag eines Gemeinderatsmitgliedes zur Einführung einer Kommunalen Verkehrsüberwachung des ruhenden Verkehrs wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 18.07.2017 ebenfalls mit einer Mehrheit von 12 zu 7 Stimmen abgelehnt.
Auf Grund des Antrags einer Gemeinderatsfraktion hat sich der Rat in seiner Sitzung am 24.07.2018 erneut über die Einführung einer Kommunalen Verkehrsüberwachung für den ruhenden Verkehr befasst und dem Abschluß einer Zweckvereinbarung mit dem Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern mit Sitz in Töging - http://www.kvue-suedostbayern.de/ - für die Dauer von einem Jahr mit einer Mehrheit von 12 zu 9 Stimmen zugestimmt.
Die "Bürgerinitiative Bahnhalt + Verkehrssicherheit Stephanskirchen" hat am 26.05.2020 mit über 1000 Unterschriften ein Bürgerbegehren zur Überwachung des fließenden Verkehrs bei der Gemeinde eingereicht.
Außerdem haben 13 Gemeinderäte zur Sitzung des Gemeinderats am 30.06.2020 einen entsprechenden Antrag für den Beitritt zu einem kommunalen Zweckverband und zur Überwachung des fließenden Verkehrs gestellt.
In dem dazu erfolgten Beschluss des Gemeinderats, wurde mit einem Abstimmungsergebnis von 14 zu 10 Stimmen der Beitritt zum Zweckverband Kommunales Dienstleistungszentrum Oberland mit Sitz in Bad Tölz - http://www.kdz-oberland.de/ - beschlossen. Die Aufgabenübertragung an diesen wurde sowohl für den fließenden, als auch für den ruhenden Verkehr festgelegt. Das Bürgerbegehren wurde damit hinfällig und wurde zurückgezogen.
Nach der Aufnahme der Gemeinde in den Zweckverband bei der Verbandsversammlung am 13. November 2020, konnte mit der kommunalen Verkehrsüberwachung aktiv begonnen werden.