In den letzten Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Gemeinderats wurde die Beitrags- und Gebührenkalkulation der Gemeinde Stephanskirchen für den kommenden Kalkulationszeitraum 2026-2029 vorgestellt. Für die Berechnung der Kalkulation wurde – wie schon vor vier Jahren- der Bayerische Kommunale Prüfungsverband beauftragt.
Wasser und Abwasser sind sogenannte kostendeckende Einrichtungen des kommunalen Haushaltes. Dies bedeutet, dass sich Einnahmen und Ausgaben decken müssen bzw. ein Defizit – auch rückwirkend – auf die Bürgerinnen und Bürger umgelegt werden muss.
2021 wurden die Gebühren für die Jahre 2022 bis 2025 beschlossen. Nun steht die Festlegung der Gebühren für 2026 bis 2029 an. Leider werden die Kosten für Wasser und Abwasser auch in unserer Gemeinde steigen. Dies liegt zum einen daran, dass sich in den Jahren 2022-2025 ein hohes Defizit ergeben hat welches in den nächsten vier Jahren zwingend auszugleichen ist. Dies entstand zum einen aufgrund eines deutlich zurückgegangenen Weiterverkaufs von Frischwasser, zum anderen an den gestiegenen Kosten für Personal (aufgrund der Tarifabschlüsse), sowie an der Erhöhung der Stromkosten und Kosten für Baumaterial und Fremdvergaben von Bauarbeiten. Auch die nächsten Jahre werden von erhöhten Kosten geprägt sein, einerseits durch die anstehenden Baumaßnahmen für die eigene Wasserversorgung (z.B. Neubau Hochbehälter) andererseits der weiterhin deutlich höher zu erwartenden Kosten für Strom, Material, Personal und Fremdvergaben.
Die Verbrauchsgebühr pro Kubikmeter Trinkwasser (=1000 Liter) ändert sich deshalb ab 01.01.2026 von aktuell 1,41 €/m³ netto (= 1,51 €/m³ brutto) auf 1,83 €/m³ netto (= 1,96 €/m³ brutto) und ab 01.01.2028 (mit der geplanten Fertigstellung der eigenen Trinkwasserversorgung auf 1,76 €/m³ netto (1,88 €/m³ brutto).
Bei einem Zwei-Personen-Haushalt ergibt sich dadurch folgende beispielhafte Änderung der Verbrauchspreise (im Durchschnitt verbraucht eine erwachsene Person 45 m³ pro Jahr):
Bis 31.12.2025: Verbrauch 90 m³ x 1,51 € = 135,90 € brutto pro Jahr
Ab 01.01.2026: Verbrauch 90 m³ x 1,96 € = 176,40 € brutto pro Jahr
Veränderung: + 40,50 € brutto pro Jahr.
Die Grundgebühr je Zähler erhöht sich je nach Anschlussgröße gemäß der beiliegenden Tabelle auf:
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Wasserzähler mit Nenndurchfluss (Qn) (alte Bezeichnung) |
Wasserzähler mit Dauerdurchfluss (Q³) (neue Bezeichnung) |
€/pro Jahr brutto |
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bis einschl. 2,5 m³/h |
bis einschl. 4 m³/h |
134,82 €/Jahr |
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bis einschl. 6,0 m³/h |
bis einschl. 10 m³/h |
327,42 €/Jahr |
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bis einschl.10,0 m³/h |
bis einschl. 16 m³/h |
539,28 €/Jahr |
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über 10 m³/h |
über 16 m³/h |
1.078,56 €/Jahr |
Die Werte der Tabelle sind brutto incl. der derzeitig gültigen Mehrwertsteuer (aktuell 7%). Die Grundgebühr gilt pro Zähler und teilt sich in Mehrparteienhäusern auf mehrere Parteien auf.
Die Gebühren pro Kubikmeter Abwasser (=1000 Liter) ändern sich wie folgt ab dem 01.01.2026 von aktuell bei Einleitung von Schmutz- und Niederschlagswasser 1,94 €/m³ auf 2,37 €/m³ und für Schmutzwasser von 1,52 €/m³ auf 1,93 €/m³.
Bei einem durchschnittlichen Verbrauch von 45 m³ pro Person ergibt dies folgende Beispielberechnung für nur Schmutzwasser in einem Zwei-Personen-Haushalt:
Bis 31.12.2025: Verbrauch 90 m³ x 1,52 € = 136,80 € brutto pro Jahr
Ab 01.01.2026: Verbrauch 90 m³ x 1,93 € = 173,70 € brutto pro Jahr
Veränderung: + 36,90 € brutto pro Jahr
Die Grundgebühr je Zähler erhöht sich je nach Anschlussgröße gemäß der beiliegenden Tabelle auf:
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Wasserzähler mit Nenndurchfluss (Qn) (alte Bezeichnung) |
Wasserzähler mit Dauerdurchfluss (Q³) (neue Bezeichnung) |
€/pro Jahr brutto |
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bis einschl. 2,5 m²/h |
bis einschl. 4 m³/h |
115,56 €/Jahr |
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bis einschl. 6,0 m³/h |
bis einschl. 10 m³/h |
269,64 €/Jahr |
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bis einschl.10,0 m³/h |
bis einschl. 16 m³/h |
462,24 €/Jahr |
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über 10 m³/h |
über 16 m³/h |
924,48 €/Jahr |
Die Werte der Tabelle sind brutto incl. der derzeit gültigen Mehrwertsteuer (aktuell 7 %).
Der Gemeinderat hat diese Werte in der Sitzung vom 28.10.2025 für den Zeitraum vom 01.01.2026 bis 31.12.2029 als Satzung beschlossen.
Die Gemeinde Stephanskirchen möchte die Belastung für alle Bürgerinnen und Bürger so gering wie möglich halten und wird auch in Zukunft dafür Sorge tragen, dass unser wichtigstes Lebensmittel „Wasser“ in der gewohnten Qualität vorhanden ist.















