Vergabe von „Bauland für Einheimische“

Zum zweiten Mal hat die Gemeinde Stephanskirchen im Jahr 2025 nach dem Willen des Gemeinderats Grundstücke im Rahmen der gemeindlichen Richtlinien im Einheimischen- bzw. Ansiedlungsmodell, genannt „Bauland für Einheimische“, mittels Erbbaurecht ausgeschrieben.

 

Dabei stehen im Baugebiet Ulmenweg von ursprünglich insgesamt vier noch zwei Grundstücke im Rahmen einer wiederholten Ausschreibung zur Vergabe über Erbbaurecht zur Verfügung:

 

  • Ein nördliches Doppelhaushälftengrundstück 1 (rote Fläche), Fl.Nr. 3296 und 3296/18 mit einer Fläche von 260 m² und einem Erbbauzins i.H.v. ca. 3.481,40 € im Jahr und

 

  • ein nördliches Doppelhaushälftengrundstück 3 (grüne Fläche) mit ca. 285 m², Fl.Nrn. 3296/18, 3296/11 plus ca. 27 m² Zufahrt und einem Erbbauzins von ca. 4.240 € im Jahr.

 

Die beiden südlichen Doppelhaushälftengrundstücke Nr. 2 und 4 wurden bereits vergeben und stehen nicht mehr zur Verfügung.

 

Aufgrund der für das Grundstück Nr. 2 noch anfallenden Erschließungsbeiträge für die Verlängerung des Erlenwegs und aufgrund der sich über dem Grundstück befindlichen Hochspannungsleitung wird aus Gleichbehandlungsgründen ein Abschlag von 10% vom Verkehrswert gemacht.

 

Was ist Erbbaurecht?

 

Normalerweise fällt das Eigentum an einem Grundstück mit dem Eigentum an dem darauf stehenden Gebäude zusammen. Beim Erbbaurecht wird dieser Grundsatz unterbrochen, aber durch das Erbbaurechtsgesetz (ErbbRG) mit klar definierten Vorgaben und Rechtsfolgen geregelt. Erbbaurecht ist dabei das veräußerliche und vererbbare Recht, auf fremden Grund und Boden ein Haus bzw. ein Gebäude zu errichten und dort zu wohnen bzw. dieses zu nutzen. Sie werden also nicht Eigentümer des Grundstückes, sondern nur des darauf errichteten Gebäudes. Für das Recht, ein fremdes Grundstück, hier ein Gemeindegrundstück, zu nutzen, wird in einem notariellen Vertrag ein Vertrag mit weiteren Einzelheiten mit dem Erbbauberechtigten geschlossen und auf die Dauer von 75 Jahren eine Art Entschädigung, der Erbbauzins festgelegt, der durch eine Indexkoppelung wertgesichert wird.

 

Der Vorteil dabei für den Erbbaurechtsberechtigten liegt darin, dass nicht gleichzeitig der Grundstückskauf und die Errichtung des Hauses finanziert werden müssen, sondern sich nur auf das Gebäude konzentriert werden kann. Dieser Aspekt ist vor allem in unserer hochpreisigen Lage, bei der die amtlichen Bodenrichtwerte aktuell je nach Ortsteil schon bis zu 1.300 €/qm betragen, von enormem Vorteil.

 

Wichtig für Bewerber ist, dass auch bei einer Vergabe über Erbbaurecht über die Anwendung der gemeindlichen Richtlinien die gleichen Zulassungsvoraussetzungen und Bedingungen bzw. Bindungen wie bei einem Kauf im Rahmen von „Bauland für Einheimische“ gelten und nur einzelne Vertragsmodalitäten an das Modell Erbbaurecht angepasst werden.

 

Wenn Sie sich für eines dieser Grundstücke interessieren und die Zugangsvoraussetzungen zum Programm „Bauland für Einheimische“ erfüllen, füllen Sie bitte den Bewerbungsbogen auf der gemeindlichen Homepage vollständig aus um auf die Bewerberliste zu kommen. Sie werden dann mit näheren Einzelheiten angeschrieben und müssen die geforderten Unterlagen einreichen bis spätestens zum 15.05.2026.

 

Danach wird von der Verwaltung die Bepunktungsreihenfolge ermittelt und das Ergebnis in der nächsten Gemeinderatssitzung im nichtöffentlichen Teil beschlossen.

 

Bei weitergehenden Fragen zum Erbbaurechtsmodell und der Vergabe im Ulmenweg steht Ihnen Beate Göbel unter der Telefonnummer 08031/ 7223-31 oder 31@stephanskirchen.de gerne zur Verfügung.

 

 

 

 

 

 

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