Die Plakatierung für Wahlwerbung zur Kommunalwahl 2026 kann in der Gemeinde Stephanskirchen frühestens ab Samstag, den 24.01.2026 um 0:00 Uhr erfolgen.
Die erlaubten Anschlagflächen finden Sie in der Anlage 2 der Plakatierungsverordnung:
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Die Plakatierung für Wahlwerbung zur Kommunalwahl 2026 kann in der Gemeinde Stephanskirchen frühestens ab Samstag, den 24.01.2026 um 0:00 Uhr erfolgen.
Die erlaubten Anschlagflächen finden Sie in der Anlage 2 der Plakatierungsverordnung:
