Neue Vereinsförderung ab 01.01.2026

Die Gemeinde Stephanskirchen möchte für die Bezuschussung von größeren Jubiläumsfeiern von Vereinen vor Ort eine einheitliche Grundlage schaffen, um künftig eine faire, transparente und vorab planbare Unterstützung ermöglichen zu können.

 

Jubiläumsfeiern der ortsansässigen Vereine dienen dazu, die Sichtbarkeit ehrenamtlicher Tätigkeiten zu unterstützen. Sie erleichtern damit auch die Nachwuchsförderung sowie die Aktivierung bürgerschaftlichen Engagements, stärken das Zugehörigkeitsgefühl, fördern den sozialen Zusammenhalt und bieten Begegnungs- sowie Austauschmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger verschiedenster Generationen. Um eine für alle Gruppen möglichst gerechte Basis zu schaffen, wurde eine gemeindliche Richtlinie erlassen.

 

Ziel und Zweck ist die Schaffung einer einheitlichen, transparenten Vorgehensweise zur Bezuschussung von Jubiläumsfeiern ortsansässiger Vereine, Organisationen und Einrichtungen sowie die Sicherstellung von Gleichbehandlung und der Mehrwert für die Bevölkerung durch eine klare Förderpraxis. Die neue Richtlinie gilt ausschließlich für Jubiläumsfeiern. Der Zuschuss beinhaltet 1.000 € zum Starttag des Jubiläums. Jeder weitere Tag der Jubiläumsfeier wird mit 500 € bezuschusst. Es wurde eine Maximalhöhe von 4.000 € festgelegt. Die Zuschusshöhe bemisst sich nach der offiziellen Dauer der Feier ab dem Starttag. Zu den Fördervoraussetzungen gehört, dass der Verein seinen Sitz im Gemeindegebiet haben muss. Die Jubiläumsfeier muss in einem öffentlichen oder kommunal relevanten Rahmen stattfinden und dem Gemeinwohl dienen. Ein schriftliches Festprogramm ist der Gemeindeverwaltung rechtzeitig vorzulegen. Die Gewährung dieses Zuschusses ist eine freiwillige Leistung, aus dem kein Rechtsanspruch abgeleitet werden kann. Die Entscheidung über die Bewilligung liegt im Ermessen der Gemeinde.

 

Vereinsförderung

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