Informationen für Hundehalterinnen und Hundehalter

Liebe Hundehalterinnen und Hundehalter,

 

gerade jetzt an schönen Sonnenabenden freuen sich Herrchen bzw. Frauchen mit Hund auf Spaziergänge mit einer frischen Sommerbrise. Leider kommt es an vielen öffentlichen Plätzen in Stephanskirchen immer wieder zu Unstimmigkeiten zwischen Anwohnern und Hundehaltern. Wir erinnern daher an Regeln, welche für alle Hundebesitzer gelten.

Eine Anleinpflicht für das gesamte Gemeindegebiet – die vielfach gefordert wird – ist rechtlich nicht möglich. Es besteht jedoch eine Leinenpflicht für große Hunde und Kampfhunde auf dem Inndamm (Innbrücke bis Pumpwerk Abzweigung Baodwirt) sowie in der öffentlichen Grünanlage an der Schloßbergkuppe und am Willlibaldshöhenweg gemäß der aktuell gültigen Hundehaltungsverordnung.

 

Hundebesitzer müssen jederzeit die Herrschaft über ihr Tier haben! Im Zweifel ist es oft besser, ihren Vierbeiner an die Leine zu nehmen, um Streitigkeiten aus dem Weg zu gehen.

 

Die Gemeinde bietet im Gemeindegebiet über 50 öffentliche Hundetoiletten an. Deren Nutzung für die Entsorgung der Hinterlassenschaften Ihres Lieblings sollte selbstverständlich sein.

 

Die Hundetoiletten sind zudem ordnungsgemäß zu nutzen. Leider gehen regelmäßig bei der Gemeinde Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern ein, die melden, dass es Hundehalterinnen und Hundehalter gibt, die die Hinterlassenschaften des Vierbeiners nicht entfernen und/oder nicht ordnungsgemäß entsorgen.

 

Die Nutzung öffentlicher Hundetoiletten ist denkbar einfach und dient dazu, Gehwege, Spielplätze, Waldstücke, Wiesen - zusammengefasst unsere schöne Gemeinde - sauber zu halten.

 

Hier ist eine kurze Anleitung zur richtigen Benutzung:

  • Tüte ziehen: Ziehen Sie einen Kotbeutel aus dem dafür vorgesehenen Spender an der Station.
  • Hinterlassenschaft aufnehmen: Stülpen Sie den Beutel über Ihre Hand, nehmen Sie den Hundekot auf und drehen Sie den Beutel um, sodass der Kot sicher eingeschlossen ist.
  • Entsorgen: Werfen Sie den vollen Beutel in den integrierten Mülleimer der Hundetoilette oder einen öffentlichen Restmüllbehälter.
  • Keine Entsorgung in der Natur: Der Beutel darf nicht in der Landschaft, in Büschen oder auf Wiesen zurückgelassen werden, auch wenn er gefüllt ist. 

Wir appellieren an jede Hundehalterin und jeden Hundehalter, sich bitte an die Vorgehensweise zur Nutzung von Hundetoiletten zu halten.

 

Hier sehen Sie alle öffentlichen Hundetoiletten auf einen Blick:

 

INfos für Hundehalter

 

 
   

 

drucken nach oben