Hohe Waldbrandgefahr; Verbot von Daxenfeuern

Waldbrandgefahr

Im Landkreis Rosenheim herrscht in den kommenden Tagen sehr hohe Waldbrandgefahr.

 

Das Sachgebiet Öffentliche Sicherheit und Ordnung im Landratsamt Rosenheim weist daher darauf hin, dass gemäß der Verordnung über die Verhütung von Bränden ab sofort (24.06.26) ein Anzünden von Daxenfeuern verboten ist.

 

Ferner ist zu beachten, dass in der Nähe von Wäldern bei offenen Feuern ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 Metern einzuhalten ist. Zudem sind offene Feuerstätten ständig unter Aufsicht zu halten. Feuer und Glut müssen bei Verlassen der Feuerstätte erloschen sein. Ausflügler sollen nur ausgewiesene Parkplätze nutzen, die Zufahrten in die Wälder sollten freibleiben. Überdies sollte beachtet werden, dass heiße Katalysatoren Grasflächen entzünden können.

 

Laut der Waldbrandindexkarte des Deutschen Wetterdienstes besteht im Landkreis Rosenheim die Gefahrenstufe 4, das bedeutet hohe Waldbrandgefahr. Für Teile des Landkreises ist Gefahrenstufe 5, sehr hohe Gefahr, vorhergesagt.

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