Erste "Unechte Fahrradstraße"

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25. Juni 2026 erneut beschlossen, die Schulstraße sowie den innerörtlichen Abschnitt der Kreuter Straße im Bereich der Grundschule Schloßberg bis zum Abzweig Lilienstraße als „Unechte Fahrradstraße“ auszuweisen. In einer Unechten Fahrradstraße ist Kfz-Verkehr weiterhin für Anlieger einschließlich des Linienbusverkehrs erlaubt.

 

Ziel der Maßnahme ist es, die Sicherheit auf dem Schulweg im Umfeld der Grundschule Schloßberg zu erhöhen und zugleich einen ersten Abschnitt einer attraktiven Radverbindung abseits der Staatsstraße St 2362 (Salzburger Straße) zu schaffen. Die Fahrbahnen der Schulstraße und der Kreuter Straße wurden bereits im Mai 2026 saniert. Zudem wurde das Stadt- und Verkehrsplanungsbüro Kaulen mit der Detailplanung einschließlich Markierungs- und Beschilderungsplan beauftragt.

 

Vor der Umsetzung werden die gesetzlich vorgeschriebenen Stellungnahmen der Unteren Verkehrsbehörde im Landratsamt Rosenheim, der Polizei und des Staatlichen Bauamts eingeholt. Anschließend sollen die erforderlichen Markierungs- und Beschilderungsarbeiten durchgeführt werden. Die Umsetzung ist derzeit für die Sommerferien 2026 vorgesehen. Die tatsächliche Umsetzung ist jedoch abhängig von den zeitlichen Kapazitäten der Markierungsfirmen sowie von der Witterung.

 

Über die Verkehrsregeln in der neuen Fahrradstraße wird die Gemeindeverwaltung die Anliegerinnen und Anlieger sowie die Öffentlichkeit rechtzeitig informieren.

 

Erste „Unechte Fahrradstraße“ in Schloßberg und Gehering

Innerorts kommend: Anfang …

 

Erste Unechte Fahrradstraße - Foto 2

... Mitte, ...

 

Erste Unechte Fahrradstraße - Foto 03

... und Ende der ersten „Unechten Fahrradstraße“ in der Gemeinde Stephanskirchen.

 

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