Die Bahn kündigt Erkundungsbohrungen an

Von der DB InfraGO AG wurde der Gemeinde Anfang des Jahres mitgeteilt, dass geplant ist, im Herbst insgesamt fünf Erkundungsbohrungen im Umfeld des geplanten westlichen Tunnelportals der von der Bahn festgelegten Vorzugstrasse durchzuführen. Drei Bohrungen sind am Mühlthalweg geplant und zwei weitere Bohrungen im Norden und Süden von Leonhardspfunzen.

 

Für vier dieser Bohrungen liegt bereits eine wasserrechtliche Genehmigung vor, die von der Gemeinde jedoch noch beim Bundesverwaltungsgericht beklagt wird. Für eine der geplanten Bohrungen ist die wasserrechtliche Genehmigung noch zu beantragen. Nunmehr wurde der Gemeinde vom Eisenbahn-Bundesamt mitgeteilt, dass die DB InfraGO AG den Erlass einer Duldungsanordnung für die im Gemeindeeigentum stehende Fl.Nr. 2577 beantragt ist.

 

Bei diesem Grundstück handelt es sich um den nicht gewidmeten Altreichweg, welcher zur Erschließung der im Norden von Leonhardspfunzen auf der Fl.Nr. 2572 geplanten Bohrung notwendig ist. Der Gemeinde wurde im Rahmen einer Anhörung Gelegenheit gegeben, bis spätestens 29.05.2026 eine Stellungnahme abzugeben bzw. Einwendungen zu erheben. Dem Eigentümer der Fl.Nr. 2572 wurde ein gleichlautendes Schreiben übersandt. Die Gemeinde führte im Rahmen der Anhörung Gründe an, welche gegen eine Befahrung des Weges sprechen. Sollte anschließend ein Duldungsbescheid erlassen werden, werden Rechtsmittel eingelegt. Dies erfolgt in enger Abstimmung mit dem Eigentümer des Grundstücks Fl.Nr. 2572.

 

Bohrungen

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