Bebauungsplan Nr. 33 "Restsstoffdeponie Waldering"/3. Änderung (Anpassung an die abfallrechtliche Genehmigung; Wertstoffhof; Batteriespeicher)

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Der Gemeinderat hat den Satzungsbeschluss gefasst.

Mit der Bekanntmachung wird die Bebauungsplanänderung rechtsgültig.

Nähere Infos entnehmen Sie bitte der als Download beigefügten Bekanntmachung.

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