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Aus dem Haupt- und Finanzausschuss
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Neukalkulation der Wassergebühren; 8. Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung Vorberatung à siehe Gemeinderatssitzung
Neukalkulation der Abwassergebühren; 6. Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung Vorberatung à siehe Gemeinderatssitzung
Jahresrechnung für das Jahr 2024; Genehmigung von Mehrausgaben in der Zuständigkeit des Haupt- und Finanzausschusses Beschluss: 9 : 0. Die Mehrausgaben auf der Haushaltsstelle 6300.9570 (Pirschweg, Straßenbau) sowie deren Deckung über 6300.9569 (Straßensanierung, Sudetenlandstraße) werden wie angegeben nachträglich genehmigt.
Jahresrechnung für das Jahr 2024; Genehmigung von Haushaltsresten, Rechenschaftsbericht Vorberatung à siehe Gemeinderatssitzung
Kommunale Jugendarbeit; Genehmigung des Haushaltsplanes 2026 Beschluss: 6 : 3. Mit dem vorgelegten Haushaltsplan 2026 der Diakonie Rosenheim e.V. für die Jugendarbeit im offenen Jugendtreff „BOX“ besteht Einverständnis. Von dem voraussichtlich zu erwartenden Gesamtdefizit in Höhe von 45.416,41 € werden 90% (40.874,77 €) als quartalsweise Abschlagszahlung in Höhe von je 10.218,69 € beglichen. Die Haushaltsmittel sind im gemeindlichen Haushaltsplan 2026 entsprechend zu veranschlagen.
Verbot des Abbrennens von Feuerwerkskörpern an Silvester und Neujahr auf dem Burgstallgelände; räumliche Erweiterung der bestehenden Allgemeinverfügung Die Gemeinde Stephanskirchen hat aus brandschutzrechtlichen Gründen in der Vergangenheit das Abschießen von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse II (Feuerwerkskörper und Raketen) im Bereich der „Schloßbergkuppe“ (Burgstallgelände und Rosengarten) per Allgemeinverfügung vom 11.12.2006 verboten. Das Verbot gilt seitdem jedes Jahr an Silvester und am Neujahrstag. Nach dem Jahreswechsel 2024/2025 gingen vermehrt Meldungen in der Gemeindeverwaltung ein, wonach das bestehende Verbot nicht beachtet und zudem auch auf dem Willibaldshöhenweg Feuerwerkskörper gezündet und beträchtliche Mengen an Müll hinterlassen wurden. Da es sich beim Willibaldshöhenweg um einen von hohen Bäumen gesäumten Fußweg handelt und auch hier erhöhte Brandgefahr beim Zünden von Feuerwerkskörpern herrscht, wird die bestehende Allgemeinverfügung auf dem Verwaltungsweg geändert und der Willibaldshöhenweg in die Verbotszone mit aufgenommen. Die Allgemeinverfügung wird durch öffentliche Bekanntmachung an den gemeindlichen Anschlagtafeln sowie im Gemeindekurier Dezember nochmal bekannt gegeben. Von Seiten der Verwaltung wird ein Sicherheitsdienst beauftragt, um die Einhaltung des Verbots im Geltungsbereich der Allgemeinverfügung am Silvester-Abend zu kontrollieren. |














