Die Gemeindeverwaltung erinnert alle Haus-, Wohnungs-, Grundstücks- und Hundebesitzer sowie alle steuerpflichtigen Gewerbetreibenden daran, ihre fälligen Abgaben und Steuern zu überweisen, sollte kein Lastschrift-Mandat erteilt worden sein.
Grundsteuerreform und neue Hundesteuersatzung:
Aufgrund der Grundsteuerreform und der neuen Hundesteuersatzung weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass diese Zahlungen erst nach Erhalt der Bescheide getätigt werden sollen. Bitte achten Sie darauf, die Höhe der Daueraufträge und Überweisungen entsprechend dem neuen Bescheid zu aktualisieren.














