Nähere Informationen zu diesem Artikel erhalten Sie im Rathaus von Frau Zubcic

Hundesteuer

Für jeden Hund ab einem Alter von 4 Monaten, der länger als 3 Monate im Jahr im Gemeindegebeit gehalten wird, ist satzungsgemäß die Hundesteuer zu zahlen.

 

Nach der Anmeldung Ihres Hundes erhalten Sie einen Bescheid und eine Hundemarke.

Der Bescheid gilt bis zu einer Änderung auch in den folgenden Jahren.

 

Sie können Ihren Hund schriftlich durch ein Formular, telefonisch oder auch persönlich im Rathaus an- oder abmelden.

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