Angesichts der gleichermaßen gestiegenen Kosten beim Ausweishersteller und bei den Personalausweisbehörden erhöht sich zum 07.02.2026 der Preis für Personalausweise bei Personen ab 24 Jahren, von bisher 37 € auf nunmehr 46 €, bei Personen unter 24 Jahren, von 22,80 € auf 27,60 €.
Für die Antragstellung eines Ausweisdokumentes wird ein biometrisches, digitales Bild benötigt. Dieses können Sie direkt gegen eine Gebühr von 6 € in der Behörde anfertigen lassen. Alternativ besteht auch weiterhin die Möglichkeit, biometrische Bilder bei einem Fotodienstleister anfertigen zu lassen. Diese Lichtbilder werden durch Fotodienstleister digital per Cloud an die Behörde übertragen. Sie erhalten vom Fotodienstleister einen QR-Code als Ausdruck.
Des Weiteren benötigt das Einwohnermeldeamt Unterschrift und Fingerabdrücke der beantragenden Person. Ein persönliches Erscheinen ist somit erforderlich.
Falls noch nie ein Ausweisdokument von der Gemeinde Stephanskirchen ausgestellt wurde, ist zusätzlich eine Geburtsurkunde vorzulegen.
Direkt bei Antragstellung hat die Zahlung der Gebühr in der Kasse der Gemeinde zu erfolgen.
Im Folgenden eine Übersicht über die verschiedenen Ausweisdokumente:
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Art des Dokuments |
Alter bei Antragstellung |
Gültigkeitsdauer |
Gebühr |
voraussichtliche Lieferzeit ab Antragstellung |
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Personalausweis |
unter 24 Jahre |
6 Jahre |
27,60 € |
ca. 2-3 Wochen |
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Personalausweis |
ab 24 Jahre |
10 Jahre |
46,00 € |
ca. 2-3 Wochen |
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vorläufiger Personalausweis |
egal |
3 Monate |
10,00 € |
wird direkt bei Beantragung ausgestellt |
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Reisepass |
unter 24 Jahre |
6 Jahre |
37,50 € |
ca. 4-5 Wochen |
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Reisepass |
ab 24 Jahre |
10 Jahre |
70,00 € |
ca. 4-5 Wochen |
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Reisepass Express |
unter 24 Jahre |
6 Jahre |
69,50 € |
1 Woche |
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Reisepass Express |
über 24 Jahre |
10 Jahre |
102,00 € |
1 Woche |
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Reisepass 48 Seiten |
unter 24 Jahre |
6 Jahre |
59,50 |
ca. 4-5 Wochen |
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Reisepass 48 Seiten |
über 24 Jahre |
10 Jahre |
92,00 € |
ca. 4-5 Wochen |
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vorläufiger Reisepass |
egal |
3 Monate |
26,00 € |
wird direkt bei Beantragung ausgestellt |
Auf Gebühr und Lieferzeit hat die Gemeindeverwaltung keinen Einfluss! Diese bestimmen sich nach den Vorgaben der Bundesdruckerei.
Bei weiteren Fragen stehen die Mitarbeiterinnen des Einwohnermeldeamtes unter der Telefonnummer 08031-7223-24 oder -25 zur Verfügung.














