Wichtige Informationen zur Beantragung von Ausweisdokumenten

Angesichts der gleichermaßen gestiegenen Kosten beim Ausweishersteller und bei den Personalausweisbehörden erhöht sich zum 07.02.2026 der Preis für Personalausweise bei Personen ab 24 Jahren, von bisher 37 € auf nunmehr 46 €, bei Personen unter 24 Jahren, von 22,80 € auf 27,60 €.

 

Für die Antragstellung eines Ausweisdokumentes wird ein biometrisches, digitales Bild benötigt. Dieses können Sie direkt gegen eine Gebühr von 6 € in der Behörde anfertigen lassen. Alternativ besteht auch weiterhin die Möglichkeit, biometrische Bilder bei einem Fotodienstleister anfertigen zu lassen. Diese Lichtbilder werden durch Fotodienstleister digital per Cloud an die Behörde übertragen. Sie erhalten vom Fotodienstleister einen QR-Code als Ausdruck.

 

Des Weiteren benötigt das Einwohnermeldeamt Unterschrift und Fingerabdrücke der beantragenden Person. Ein persönliches Erscheinen ist somit erforderlich.

 

Falls noch nie ein Ausweisdokument von der Gemeinde Stephanskirchen ausgestellt wurde, ist zusätzlich eine Geburtsurkunde vorzulegen.

 

Direkt bei Antragstellung hat die Zahlung der Gebühr in der Kasse der Gemeinde zu erfolgen.

 

Im Folgenden eine Übersicht über die verschiedenen Ausweisdokumente:

 

Art des Dokuments

Alter bei Antragstellung

Gültigkeitsdauer

Gebühr

voraussichtliche

Lieferzeit ab Antragstellung

Personalausweis

unter 24 Jahre

6 Jahre

27,60 €

ca. 2-3 Wochen

Personalausweis

ab 24 Jahre

10 Jahre

46,00 €

ca. 2-3 Wochen

vorläufiger Personalausweis

egal

3 Monate

10,00 €

wird direkt bei Beantragung ausgestellt

Reisepass

unter 24 Jahre

6 Jahre

37,50 €

ca. 4-5 Wochen

Reisepass

ab 24 Jahre

10 Jahre

70,00 €

ca. 4-5 Wochen

Reisepass Express

unter 24 Jahre

6 Jahre

69,50 €

1 Woche

Reisepass Express

über 24 Jahre

10 Jahre

102,00 €

1 Woche

Reisepass 48 Seiten

unter 24 Jahre

6 Jahre

59,50

ca. 4-5 Wochen

Reisepass 48 Seiten

über 24 Jahre

10 Jahre

92,00 €

ca. 4-5 Wochen

vorläufiger Reisepass

egal

3 Monate

26,00 €

wird direkt bei Beantragung ausgestellt

 

Auf Gebühr und Lieferzeit hat die Gemeindeverwaltung keinen Einfluss! Diese bestimmen sich nach den Vorgaben der Bundesdruckerei.

 

Bei weiteren Fragen stehen die Mitarbeiterinnen des Einwohnermeldeamtes unter der Telefonnummer 08031-7223-24 oder -25 zur Verfügung.

 

drucken nach oben