Radverkehrskonzept fertiggestellt

Das Stadt- und Verkehrsplanungsbüro Kaulen arbeitete seit Juli 2024 am Radverkehrskonzept für die Gemeinde Stephanskirchen. Der Abschlussbericht wurde im November 2025 seitens des Fachplanungsbüros vorgelegt und dem Gemeinderat in der Sitzung vom 25.11.2025 erstmals vorgestellt. In der Gemeinderatssitzung vom 16.12.2025 wurde das umfangreiche Konzept mit dem Abschlussbericht durch den Gemeinderat zur Kenntnis genommen.

 

Das Vorliegen des Radverkehrskonzepts für die Gemeinde Stephanskirchen ist Grundvoraussetzung für die angestrebte Zertifizierung der Gemeinde als „Fahrradfreundliche Kommune“ 2026 durch die Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen in Bayern (AGFK Bayern e.V.). Das Konzept ist die Planungsgrundlage für vielfältige Maßnahmen zur Steigerung der Fahrradfreundlichkeit in der Gemeinde in den kommenden Jahren, in den Bereichen Infrastruktur, Service, Kommunikation und Information. 

Zentrales Ziel des Radverkehrskonzepts ist es, durch geeignete Maßnahmen die Sicherheit von Radfahrerinnen und Radfahrern und von Fußgängerinnen und Fußgängern zu erhöhen. Zudem soll die Attraktivität der Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur gesteigert werden. Den Bürgerinnen und Bürgern, darunter Kinder, Erwachsene und Senioren, soll ermöglicht werden, mehr Alltagswege mit dem Fahrrad oder zu Fuß zurückzulegen als bisher.

 

Zur Vorstellung der Inhalte des Radverkehrskonzepts wird es für alle Interessierten im Frühjahr 2026, voraussichtlich im April, eine Fahrradtour durch das Gemeindegebiet geben. Eine Einladung wird Anfang des Jahres 2026 erfolgen. Hierbei sollen den Bürgerinnen und Bürgern an verschiedenen Örtlichkeiten der Gemeinde beispielhaft Maßnahmen zur Steigerung der Fahrradfreundlichkeit durch das Fachbüro vorgestellt werden.

 

Erste Maßnahmen zur Umsetzung 2026 werden geprüft. Das Radverkehrskonzept ist Planungsgrundlage für viele kommende Jahre. Die Steigerung der Fahrradfreundlichkeit kann nur schrittweise und unter Einbeziehung aller beteiligten Behörden und Akteure erfolgen. Die Priorisierung von Maßnahmen wird regelmäßig entsprechend dem Stand der Umsetzung des Konzepts und im Zuge von anstehenden Straßenausbaumaßnahmen vorgenommen werden.

 

Radverkehrskonzept finalisiert

 
   

 

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