Für die geplante Neuerrichtung der gemeindlichen Wohngebäude in der Gerhart-Hauptmann-Straße 21 und 23 liegt nun ein erster Vorentwurf des Architekturbüros Krug Grossmann aus Rosenheim vor. Die aktuelle Grobkostenschätzung beläuft sich auf rund 6,5 Mio. € brutto.
Der Gemeinderat hatte bereits im Juli 2025 beschlossen, die bestehenden Gebäude nicht mehr umfassend zu sanieren, sondern durch einen Neubau zu ersetzen. In den vergangenen Monaten wurde daraufhin ein Konzept für die Umsetzung entwickelt.Der nun vorliegende Entwurf wurde in Abstimmung mit der Regierung von Oberbayern als Förderbehörde erarbeitet. Vorgesehen ist ein dreigeschossiges Gebäude mit insgesamt 15 barrierefreien Wohnungen, darunter eine rollstuhlgerechte Wohnung. Derzeit geplant sind 3 Vier-Zimmer-, 5 Drei-Zimmer- sowie 7 Zwei-Zimmer-Wohnungen, eine davon rollstuhlgerecht. Ein Aufzug sorgt für die barrierefreie Erschließung aller Geschosse.
Die Stellplätze werden weiter ins Grundstück verlegt, wodurch auf der Südseite attraktive Grün- und Aufenthaltsflächen entstehen können. Die Wärmeversorgung soll nach aktuellem Stand über das benachbarte Gebäude in der Gerhart-Hauptmann-Straße 25 erfolgen.
Als nächster Schritt soll auf Grundlage der Vorplanung ein Förderantrag im Rahmen des Kommunalen Wohnraumförderungsprogramms bei der Regierung von Oberbayern gestellt werden. Eine Förderung kann – vorbehaltlich der Bewilligung – bis zu 35 % der förderfähigen Kosten betragen. Damit die Planungen zügig fortgeführt werden können, werden nun die erforderlichen Planungsleistungen zur Ausschreibung vorbereitet.















