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Bauantrag und Bauvoranfrage

Bauanträge und Bauvoranfragen sind, mit wenigen Ausnahmen, über das Landratsamt Rosenheim einzureichen. Dies kann entweder digital durch den Entwurfsverfasser über das Bayernportal erfolgen oder in Papierform. Bei der Einreichung in Papierform genügt mittlerweile eine Ausfertigung.

 

Eine Ausnahme gilt bei der Einreichung von Anträgen im Genehmigungsfreistellungsverfahren oder von Anträgen auf isolierte Befreiung vom Bebauungsplan. Das Genehmigungsfreistellungsverfahren gilt für Anträge im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, die den Festsetzungen des Bebauungsplanes entsprechen. Eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes ist dann notwendig, wenn ein an sich nicht baugenehmigungspflichtiges Vorhaben von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes abweicht. Diese Anträge können ebenfalls digital über das Bayernportal eingereicht werden. Soll eine Einreichung in Papierform erfolgen, erfolgt diese aber direkt bei der Gemeinde. Im Unterschied zu den normalen Bauanträgen sind in diesem Fall die Unterlagen aber dreifach einzureichen.

 

Ein Bauantrag muss mindestens folgende Unterlagen enthalten:

 

  • Bauantragsformular
  • Baubeschreibung
  • Formular Bautätigkeitsstatistik
  • Bauplan
  • Lageplan zum Bauvorhaben
  • Katasterauszug (amtl. Lageplan) - nicht älter als ein halbes Jahr
  • Erklärung zur Niederschlagswasserbeseitigung

 

Der Bauplan muss von einem Bauvorlageberechtigten (Architekt, Bauingenieur, Bautechniker, Maurer- oder Zimmerermeister) gefertigt sein. Vor Einreichung ist eine Nachbarbeteiligung durchzuführen.

 

Der Katasterauszug ist entweder beim Amt für Breitband, Digitalisierung und Vermessung Rosenheim oder im gemeindlichen Bauamt erhältlich.

 

Bei umfangreicheren Bauvorhaben kann die Vorlage weiterer Unterlagen (Berechnungen, Wärmeschutznachweis, Standsicherheitsnachweis etc.) erforderlich sein.

 

Ist es zweifelhaft, ob ein Bauvorhaben genehmigungsfähig ist, kann vorab eine Bauvoranfrage gestellt werden. Für die Bauvoranfrage reicht im Regelfall die Einreichung der Bauantragsformulare, zusammen mit Planskizzen und dem Katasterauszug.

 

Die Bauanträge und Bauvoranfragen müssen in den meisten Fällen im gemeindlichen Bauausschuss behandelt werden, der im Regelfall einmal monatlich tagt. Die Abgabefrist beträgt 2 Wochen vor Sitzungsbeginn.

 

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