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Aus der Gemeinderatssitzung - Öffentliche Beschlüsse vom 30. September 2025

                                                                   

Aus der Gemeinderatssitzung - Öffentliche Beschlüsse vom 30. September 2025 -

 

Förderung des Breitbandausbaus; Ausbau und Förderung von noch nicht erschlossenen Bereichen in der Gemeinde Stephanskirchen

Siehe Extrabericht

 

Beteiligungsbericht 2023

Der Beteiligungsbericht ist ein Informations- und Dokumentationsinstrument für Gemeinderat, Verwaltung und Öffentlichkeit. Aufgabe des Berichts ist es, einen Überblick über die Beteiligungen der Gemeinde Stephanskirchen zu geben. Nach Art. 94 Abs. 3 GO ist die Gemeinde Stephanskirchen gesetzlich verpflichtet, jährlich einen Bericht über die Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts zu erstellen, wenn ihr mindestens 5 % der Anteile eines Unternehmens gehören. Dieser Bericht soll den Umfang der wirtschaftlichen Beteiligungen der Gemeinde Stephanskirchen transparent machen. Die Gemeinde Stephanskirchen ist mit 8,75 % (262.500,00 €) bei der INNergie GmnH, mit 1.000,00 € bei der Solarhof GbR und mit 1.00,00 € bei der Volksband Raiffeisenbank Rosenheim eG beteiligt. Auf die Veröffentlichung der Jahresabschlüsse im Bundesanzeiger, insofern vorhanden bzw. vorgeschrieben, wird verwiesen.

 

Erstellung und Erneuerung von wasserrechtlichen Erlaubnissen zur Einleitung von Niederschlagswasser in öffentliche Gewässer; Festlegung der weiteren Vorgehensweise

Beschluss: 20 : 0. Für die 14 Einleitstellen ohne wasserrechtliche Genehmigung, für die keine baulichen Maßnahmen erforderlich sind, sind beim Landratsamt Rosenheim die entsprechenden Wasserrechtsanträge zu stellen. Für die 7 Einleitstellen ohne wasserrechtliche Genehmigung, für die bauliche Maßnahmen erforderlich sind, ist ein geeignetes Ingenieurbüro mit der Planung der notwendigen Maßnahmen (Leistungsphase 5 – 9) zu beauftragen. Für die bauliche Umsetzung der notwendigen Maßnahmen in Waldering (Kramerweg und Kornweg/Flurweg) ist ein geeignetes Ingenieurbüro zu beauftragen. In den Haushaltsjahren 2026 und 2027 sind finanzielle Mittel in Höhe von insgesamt 445.000 € vorzusehen.

 

Instandsetzung der westlichen Fußwegverbindung zwischen der Simsseestraße und der Westerndorfer Straße; Antrag der Gemeinderatsfraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD

Beschluss: 12 : 8. Die Verwaltung wird beauftragt, den westlich der Gärtnerei gelegenen Weg mit voraussichtlichen Kosten in Höhe von ca. 12.000 € im Laufe des nächsten Jahres auszubauen.

 

Brenner-Nordzulauf; Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts über die Klage der Gemeinde gegen eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Niederbringung von Erkundungsbohrungen

Dem Gemeinderat wurde in der Sitzung am 24.09.2024 berichtet, dass das Verwaltungsgericht München eine Klage der Gemeinde gegen einen Bescheid des Landratsamtes Rosenheim über die wasserrechtliche Erlaubnis zur Niederbringung von verschiedenen Erkundungsbohrungen für den Brenner-Nordzulauf zuständigkeitshalber an das Bundesverwaltungsgericht verwiesen hat. Gegen einen in der Folge erlassenen Verlängerungsbescheid des Landratsamtes Rosenheim wurde von der Gemeinde ebenfalls Klage beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt. Mit zwei Urteilen, jeweils vom 10.07.2025, hat das Bundesverwaltungsgericht nunmehr beide Klagen als unzulässig abgewiesen, da nach Auffassung des Gerichts durch die Erkundungsbohrungen keine Rechte der Gemeinde verletzt werden. Weitere Rechtsmittel gegen die Urteile sind nicht gegeben.

 

Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse

- Erneuerung des Durchlassbauwerkes Spindlergrabenweg/Kuglmoosstraße durch die DB InfraGO AG; Entscheidung über die Kostenbeteiligung der Gemeinde bei einer Aufweitung: Aufgrund des vorstehenden Sachverhalts ist bei der DB InfraGO AG kein Verlangen auf eine Aufweitung des Durchlassbauwerks zu stellen. Eine Beleuchtung ist jedoch bei der Erneuerung vorzusehen.

- Aufbau einer eigenen Trinkwasserversorgung; Beauftragung des Ingenieurbüros INFRA mit den weiteren Leistungsphasen 5-9: Mit der weiteren Beauftragung des Ingenieurbüros INFRA, 83024 Rosenheim, mit den Leistungsphasen 5 - 9 besteht Einverständnis.

 

Neue Seniorenbroschüre

Um Seniorinnen und Senioren in der Gemeinde Stephanskirchen einen umfassenden Überblick über wichtige Adressen und besondere Angebote bieten zu können, hat die Gemeinde den „Wegweiser“, wie er zuletzt 2013 herausgegeben wurde, neu aufgelegt. Die Broschüre umfasst 24 Seiten und ist im DIN A 4-Format angelegt. Bei der Gestaltung wurden die Kriterien zur Barrierefreiheit berücksichtigt. Diese Broschüre ist übersichtlich gestaltet und soll der Orientierung im Alltag dienen. Sie umfasst alle Freizeit- und Sportangebote in der Gemeinde sowie Dienstleister, Beratungsstellen, Unterstützungsangebote und sämtliche Anlaufstellen für die medizinische Versorgung. Die Seniorenbroschüre erscheint mit einer Auflage von 3.000 Exemplaren. Sie wird kostenfrei ausgegeben und an wichtigen Treffpunkten (Rathausfoyer, Arztpraxen etc.) ausliegen.

 

Freiwillige Feuerwehr Schloßberg; Förderzusage für das Löschgruppenfahrzeug HLF 20

Der Gemeinde Stephanskirchen wurde für die Beschaffung des Löschgruppenfahrzeugs HLF 20 der Freiwilligen Feuerwehr Schloßberg ein Förderbetrag von 154.700 € mit Bescheid der Regierung von Oberbayern vom 09.09.2025 bewilligt. 

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