Landratsamt Rosenheim plant Flüchtlingsunterkunft an der Hofmühlstraße

Flüchtlingsungterkunft

Am Dienstag, 5. März 2024, wurde 1. Bürgermeister Karl Mair von Landrat Otto Lederer informiert, dass das Landratsamt Rosenheim in der Gemeinde Stephanskirchen eine Großunterkunft für bis zu 100 geflüchtete Personen einrichten möchte. Das Landratsamt wird dafür die derzeit leerstehende Gewerbeimmobilie in der Hofmühlstraße 34 im Ortsteil Murnau für 10 Jahre anmieten.

Die Gemeinde Stephanskirchen ist sich der Dringlichkeit der Flüchtlingssituation bewusst, sieht aber die Unterbringung von so vielen geflüchteten Personen an einem einzigen Standort sehr kritisch. Seit der Flüchtlingskrise 2015/16 setzt die Gemeinde auf kleinteilige Konzepte und dezentrale Lösungen; schon 2016 errichtete die Gemeinde an fünf Standorten Häuser in Holzbauweise mit insgesamt 20 Wohneinheiten, die an das Landratsamt vermietet wurden. Dieses Konzept erleichterte die Integration der geflüchteten Personen ganz wesentlich.

Die Gemeindeverwaltung wird daher dem Gemeinderat vorschlagen, eine Nutzung der Gewerbeimmobilie Hofmühlstraße 34 als Flüchtlingsunterkunft abzulehnen, sobald ein entsprechender Antrag vorgelegt wird.

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