Nähere Informationen zu diesem Artikel erhalten Sie im Rathaus von Herrn Hausstätter
Mobilfunkmast Haiden: Signal geringer als DECT-Telefone und WLAN
Bei der Gemeinde Stephanskirchen wurden vor kurzem Unterschriftslisten der „Interessensgemeinschaft Funkmast Haiden-Kreut“ eingereicht, in dem sich die Unterzeichner für eine Verlegung des Mobilfunkmastes am Wasserhochbehälter in Haiden aussprechen. Die Unterschriftslisten wurden von ca. 180 Personen (auch Nichtanwohner u. Bürger von Nachbargemeinden) unterzeichnet. Aufgrund der Bürgerinitiative hat der Gemeinderat in seine jüngste Sitzung einen Gutachter, Herr Dipl.-Ing. Ulrich-Raithel vom Umweltinstitut München e.V., eingeladen, welcher die Gemeinde seit Jahren professionell berät. Dieser fasste letztlich zusammen, dass der bestehende Sendemast durch seine Höhe weit weniger strahlungsintensiv für die umliegende Wohnbebauung ist, als im Ersatzfall mehrere kleinere Masten. Darüber hinaus – und dies sei vielen nicht bekannt – seien im Vergleich dazu die üblichen DECT-Telefone und WLAN-Router in den privaten Haushalten um ein Vielfaches strahlungsintensiver, als ein hoher Funkmast.
Vorgeschichte:
Der Mobilfunkmast in Haiden-Kreut wurde Anfang der 1990er-Jahre auf dem Grundstück der Stadtwerke Rosenheim errichtet, primär zur Herstellung einer Richtfunkverbindung. Vor einigen Jahren wurde eine Erhöhung des Mastes von 30 m auf 35 m vorgenommen, welche zur Sicherung der Richtfunkverbindung diente. Eine Klage der Gemeinde gegen die Baugenehmigung zur Masterhöhung war erfolglos. Im Laufe der Zeit wurden auf dem Mast auch weitere Antennen angebracht. Derzeit sind neben der Richtfunkantenne noch GSM-, UMTS- und LTE-Antennen von 3 verschiedenen Mobilfunkanbietern vorhanden.
Die Unterzeichner der Unterschriftslisten argumentierten, dass durch die geplante Umstellung der Richtfunkverbindung auf Glasfaserkabel nunmehr der Mast nicht mehr an dieser Stelle benötigt wird. Von der Fa. Vodafone wurde seinerzeit angeführt, dass eine Verlegung des Mast Richtung Norden nicht möglich ist, da ansonsten die Sichtverbindung zum nächstgelegenen östlichen Standort in Prien aufgrund der dazwischen liegenden „Ratzinger Höhe“ nicht mehr gegeben ist. Ein von den Stadtwerken im Jahr 2002 angebotener Ersatzstandort am Hofstätter See wurde damals aus diesem Grund vom Betreiber abgelehnt. Ferner verwiesen die Unterzeichner auf einen Aktenvermerk der Stadtwerke von 2002, in dem als langfristiges Ziel eine Verlegung und eine Demontage des Mastes genannt wird. Des Weiteren wurde von den Unterzeichnern argumentiert, dass die übrigen dort angebrachten Antennen für die örtliche Versorgung nicht notwendig sind, da diese auch über vorhandene Dachantennen gegeben ist.
Eine Rückfrage beim Betreiber der Richtfunkverbindung ergab, dass kein Abbau der Richtfunkantennen geplant ist, sondern dass die Richtfunkverbindung als Notversorgung im Störungsfall aufrechterhalten werden soll.
Zu den weiteren Antennen ist zu sagen, dass diese eine örtliche Versorgungsfunktion haben, da die Mobilfunkbetreiber allein schon aus wirtschaftlichen Gründen keine Mobilfunk-Standorte mit aufwändiger Systemtechnik betreiben werden, die nicht unbedingt notwendig sind. Sollte es zu einem Abbau des Mastes kommen, ist nach Mitteilung des Gutachters damit zu rechnen, dass sich die Betreiber Ersatzstandorte in der näheren Umgebung suchen werden. Der angesprochene Standort am Hofstätter See komme hierbei nicht in Frage, weil er mit ca. 3 km zu weit entfernt sei. Zwar lassen sich nach Mitteilung des Gutachters Lageänderungen beim Funk durchaus mit funktechnischen Mitteln ausgleichen, jedoch erhöhe sich beim Wegfall von Sichtbeziehungen und bei Vergrößerung der Entfernung zum Versorgungsgebiet das Risiko, dass ein funktechnisch günstiger Standort durch zwei funktechnisch weniger günstige Standorte ersetzt werden müsse. Bei einer Verlagerung nach Norden ist bei Berücksichtigung der anderen, derzeit genutzten Mobilfunkstandorte mit dem Auftreten von Schwachsignalbereichen mit Einschränkungen bzw. Ausfall der Breitband-Datenversorgung im Bereich Höhensteig/Schloßberg nördlich der Salzburger Straße zu rechnen. Zudem ist zu berücksichtigen, dass der vorhandene hohe Mast die Nachbarn wesentlich schwächer anstrahlt als ein niedriger Mast oder eine Dachantenne.
Vor diesem Hintergrund entspricht auch die damalige Zusage der Stadtwerke nicht mehr den heutigen technischen Gegebenheiten. Vor 11 Jahren wurden bei weitem noch nicht die Datenmengen wie heute über das Mobilfunknetz verschickt, so dass zum damaligen Zeitpunkt eine Verlegung um 3 km noch wesentlich eher machbar war als heute. Keinesfalls würde sich die Gemeinde einer sinnvollen Alternative versperren. Es ist vielmehr so, dass auch in dem im Jahre 2009 für die Gemeinde erstellten Mobilfunkgutachten für den Standort Haiden keine bessere Alternative gesehen wurde. Aus rechtlicher Sicht ist zudem darauf hinzuweisen, dass eine direkte Einflussmöglichkeit der Gemeinde auf die Standortwahl ohnehin nicht möglich ist.
FAZIT:
Bei der Frage der vorsorglichen Strahlungsminimierung müssen Bürgermeister und Gemeinderat die gesamte Bevölkerung im Blickwinkel haben und nicht nur die – verständlichen - Beweggründe der unmittelbaren Anlieger des Mobilfunkmast. Die Aufrechterhaltung der Nutzung moderner Kommunikationsmittel erfordert entsprechende Maßnahmen, die eine Breitband-Datenversorgung für die Bürger möglich machen. Vor diesem Hintergrund kann die Entfernung eines für die Anlieger relativ immissionsarmen Funkmast in einem Ortsteil nicht zu Lasten einer sehr viel breiteren Bevölkerungsschicht befürwortet werden, die in vielen Teilen der Gemeinde dann letztlich einer sehr viel höheren Strahlungsimmission ausgesetzt wären.

