Die Plakatierung für Wahlwerbung zur Europawahl 2024 kann in der Gemeinde Stephanskirchen frühestens ab DO, 18.04.2024 erfolgen.
Die erlaubten Anschlagflächen finden Sie in der Anlage 2 der Plakatierungsverordnung:
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Die Plakatierung für Wahlwerbung zur Europawahl 2024 kann in der Gemeinde Stephanskirchen frühestens ab DO, 18.04.2024 erfolgen.
Die erlaubten Anschlagflächen finden Sie in der Anlage 2 der Plakatierungsverordnung: