Die Plakatierung für Wahlwerbung zur Landtags- und Bezirkswahl 2023 kann in der Gemeinde Stephanskirchen frühestens ab FR, 11.08.2023 erfolgen.
Die erlaubten Anschlagflächen finden Sie in der Anlage 2 der Plakatierungsverordnung:
Zum Inhalt, zur Navigation oder zur Startseite springen.
Gemeinde Stephanskirchen | Online: https://www.stephanskirchen.de/
Sie sind hier: Rathaus & Politik > Aktuelles > Amtliche Bekanntmachungen
Die Plakatierung für Wahlwerbung zur Landtags- und Bezirkswahl 2023 kann in der Gemeinde Stephanskirchen frühestens ab FR, 11.08.2023 erfolgen.
Die erlaubten Anschlagflächen finden Sie in der Anlage 2 der Plakatierungsverordnung: