Plakatierung zur Landtags- und Bezirkswahl 2023

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Die Plakatierung für Wahlwerbung zur Landtags- und Bezirkswahl 2023 kann in der Gemeinde Stephanskirchen frühestens ab FR, 11.08.2023 erfolgen.

 

Die erlaubten Anschlagflächen finden Sie in der Anlage 2 der Plakatierungsverordnung:

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