Die Wahlbenachrichtigungen werden bis spätestens 17.09.2023 per Post zugestellt (gesetzliche Frist).
Die Gemeinde hat keinen Einfluss auf den Zeitpunkt der Zustellung!
Mit dem aufgedruckten QR-Code können Sie Ihre Briefwahlunterlagen einfach per Smartphone beantragen. Alternativ können Sie diese auch online auf www.stephanskirchen.de oder persönlich im Einwohnermeldeamt anfordern.
Die Beantragung der Briefwahl ist bis zum Freitag, den 06.10.2023, spätestens 15 Uhr möglich.
Neben der Briefwahl wurden auch 4 Urnenwahlbezirke in den Grundschulen Stephanskirchen und Schloßberg gebildet. Ihr zuständiges Wahllokal entnehmen Sie bitte Ihrem Wahlbenachrichtigungsbrief.