Am 15. November fällig: Grund- und Gewerbesteuern, Müll-, Wasser- und Kanalgebühren
Die Gemeindeverwaltung erinnert alle Haus-, Wohnungs- und Grundstücksbesitzer sowie alle steuerpflichtig Gewerbetreibenden daran, Ihre fälligen Abgaben und Steuern zu überweisen, sollte keine Lastschrift erteilt worden sein (SEPA-Mandat).
Die Gemeinde verschickt keine neuen Bescheide oder Zahlungsaufforderungen!