Brenner-Nordzulauf - Stellungnahme der Gemeinde im Rahmen des Scoping-Verfahrens

Der Gemeinde wurde vom Eisenbahn-Bundesamt Gelegenheit gegeben, sich im Rahmen eines sogenannten „Scoping-Verfahrens“ im Hinblick auf eine noch durchzuführende Umweltverträglichkeitsprüfung zu äußern. Durch dieses Verfahren sollen möglichst frühzeitig Anregungen, Hinweise und Maßgaben gesammelt werden, die im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung abgearbeitet werden müssen.

 

Wie bereits bei der Erstellung der Kernforderungen 2023 wurde von der Gemeinde die Kanzlei Wagensonner Rechtsanwälte aus München gebeten, die Gemeinde bei der Ausarbeitung einer entsprechenden Stellungnahme zu unterstützen. Zusammen mit der Kanzlei Wagensonner wurde eine ausführliche Stellungnahme erarbeitet, welche auf die Themen Alternativenprüfung, Baustelleneinrichtung und Verladebahnhof, Trinkwasserschutzgebiete, Tunnelportal Innleiten, Tunnelbauwerke und sonstige Interessen eingeht.

 

Vom Gemeinderat wurde die Stellungnahme in der Sitzung am 24.09.2024 einstimmig anerkannt.

 

Brenner Nordzulauf-Stellungnahme

Quelle: www.bbt-se.com

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