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Aus der Gemeinderatssitzung - Öffentliche Beschlüsse vom 25. März 2025

 

                                                                   

Aus der

Gemeinderatssitzung
- Öffentliche Beschlüsse vom 29. April 2025 -

 

Förderung des Breitbandausbaus; Vorstellung des aktuellen Sachstands und der zukünftigen Maßnahmen

Die Gemeinde Stephanskirchen hat im Jahr 2011 zum ersten Mal an der Förderung für Breitbandausbau (Gewerbegebiete) teilgenommen. Dies betraf die Ortsteile Högering, Kronstauden, Waldering, Kragling und Haidholzen. Im Jahr 2014 wurde beschlossen, am Förderprogramm II + zum Breitbandausbau teilzunehmen. Hierzu wurde durch die Firma corwese ein Masterplan erstellt, der eine Bestandsanalyse in der Gemeinde aufzeigte. Im Jahr 2015 wurden im Rahmen der Förderung die Ortsteile mit Glasfaseranbindung zum Kabelverzweiger erschlossen: Kragling, Baierbach-West/Süd, Simsseebad, Kohlhaufmühle, Pulvermühle, Sims, Simserfilze, Leonhardspfunzen, Grandauer Au.

Im Jahr 2018 wurde beschlossen, die Randbereiche im Rahmen der Förderung (Höfeprogramm) zu erschließen: Puster, Schömering, Kieling, Winterhollerweg Nord, Hammererweg, Landlmühle, Leonhardspfunzen Ost, Lack, Kläranlage Bockau

Dem Gemeinderat wurde in der Sitzung die aktuelle Situation sowie mögliche künftige Schritte bezüglich des Breitbandausbaus durch Herrn Hausberger, Firma corwese, präsentiert.

 

Antrag bei der Unteren Verkehrsbehörde auf Anordnung eines Tempo-30-Abschnitts an der Salzburger Straße im Bereich Schloßberg

Beschluss: 15 : 7. Bei der zuständigen Unteren Verkehrsbehörde wird ein Antrag auf Einrichtung eines Tempo-30-Abschnitts auf der Salzburger Straße im Bereich Schloßberg gestellt. Die genaue räumliche Eingrenzung des Abschnitts soll mit den Fachbehörden abgestimmt werden und erneut dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

 

Bebauungsplan Nr. 51 "Pit-Gelände/Haidholzen"/5. Änderung (Neuüberplanung bisheriger Gewerbeflächen)

Billigungs- und Auslegungsbeschluss: 20 : 0. Der Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 51 „Pit-Gelände/Haidholzen“ wird gebilligt.

 

Antrag auf Baulandausweisung auf dem Grundstück Fl.Nr. 4367/7, Lauterbacherfilze

Beschluss: 21 : 0. Einer Baulandausweisung auf dem Grundstück Fl.Nr. 4367/7 wurde nicht zugestimmt.

 

Lückenfüllungssatzung "Höhensteig - Östlich der Vogtareuther Straße"; Anerkennung eines Satzungsentwurfs

Beschluss: 22 : 0. Der Entwurf der Lückenfüllungssatzung „Höhensteig – östlich der Vogtareuther Straße“ wird anerkannt.

 

Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse

- Teilausbau der Schömeringer Straße; Vergabe der Arbeiten: Mit der Beauftragung der Firma Grossmann Bau GmbH & Co. KG zur Durchführung der Arbeiten o.g. Baumaßnahme besteht Einverständnis.

- Straßenausbau Eichendorffstraße (West); Vergabe der Arbeiten: Mit der Beauftragung der Firma Franz Zacherl GmbH zur Durchführung der Arbeiten o.g. Baumaßnahme besteht Einverständnis.

- Freiflächengestaltung mit Spielplatz im Baugebiet Tulpenweg; Vergabe der Leistung Garten- und Landschaftsbau:

Mit der Beauftragung der Fa. Dolinski zur Durchführung der Landschafts- und Gartenbauarbeiten besteht Einverständnis.

- Straßenausbau Haidenholzstraße/Ost; Vergabe der Ingenieurleistungen: Mit der Bezuschlagung auf das Angebot des Ingenieurbüros ing Traunreut GmbH zur Durchführung der Ingenieurleistungen besteht Einverständnis.

- Errichtung eines Badestegs am Simssee; Förderung aus dem Programm LEADER in Bayern; Widerspruch: Der Widerspruch wird zurückgenommen. Dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ist dies noch vor Ablauf der Frist schriftlich mitzuteilen. 

 

Kraglinger Spange; Verhandlungstermin beim Bayer. Verwaltungsgerichtshof

Am 20.05.2025 um 10 Uhr findet die Verhandlung des Bayer. Verwaltungsgerichtshofes über zwei Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Bau der Kraglinger Spange statt. Aufgrund von Renovierungsarbeiten im Gebäude des Verwaltungsgerichtshofs findet die Verhandlung im Sitzungssaal 1 des Bayer. Landessozialgerichts statt. Die Gemeinde ist an dem Verfahren nicht beteiligt, die Verhandlung ist aber öffentlich.

 

Haushalt 2025; rechtsaufsichtliche Würdigung

Der Haushalt 2025 wurde vom Landratsamt Rosenheim als der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde geprüft. Für die in der Haushaltssatzung enthaltenen Verpflichtungsermächtigungen über 23.243.300 € wurde im Schreiben vom 07.04.2025 die rechtsaufsichtliche Genehmigung erteilt. Das Landratsamt Rosenheim bewertet die Haushaltsplanung ungünstig. Zur Umsetzung der geplanten Investitionen wird eine erhebliche Entnahme aus der Rücklage sowie Kreditaufnahmen vorgesehen. In diesem Zuge wird die Gemeinde Stephanskirchen erneut angehalten, die Hebesätze für die Grundsteuer A und B mit bisher 270 v H. anzupassen, an den seit 2016 einheitlich geltenden Nivellierungshebesatz von 310 v. H.

Die Gemeinde schöpft damit nicht alle vorrangigen Einnahmemöglichkeiten aus um Kreditaufnahmen zu minimieren.

 

Brenner-Nordzulauf; aktueller Sachstand

Nachdem im „Tagesspiegel“ am 17.04.2025 berichtet wurde, dass aus Kostengründen ein Planungsstopp beim Brenner-Nordzulauf erfolgen soll, wurde vom 1. Bürgermeister Mair bei Herrn Gotthalmseder von der DBInfraGO nachgefragt, ob dieser Bericht, der auch von anderen Medien übernommen wurde, zutreffend ist. Mit E-Mail vom 28.04.2025 teilte Herr Gotthalmseder mit, dass dies nicht zutreffend ist. Nach Aussage von Herrn Gotthalmseder ist die DBInfraGO derzeit damit beschäftigt, die Unterlagen für die parlamentarische Befassung als Grundlage für eine Befassung im Deutschen Bundestag zu finalisieren. Ein Zeitplan, wann diese Befassung erfolgen soll, steht noch nicht fest.

 

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