Aus der Gemeinderatssitzung
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Ausbau der Breitband-Infrastruktur durch die Telekom; Unterzeichnung einer gemeinsamen Erklärung Beschluss: Abstimmungsergebnis: 22 : 0. Die Planung zur Realisierung eines NGA-Eigenausbaus durch die Telekom wird zur Kenntnis genommen und befürwortet. Mit der Unterzeichnung einer gemeinsamen Erklärung besteht Einverständnis.
Wasserwerk Stephanskirchen; Jahresbericht 2022 Der gemeindliche Wassermeister Stefan Jenuwein berichtete von seiner Arbeit und ging auf Fragen aus dem Gemeinderatsgremium ein.
Vereinbarungen mit dem Landkreis Rosenheim betreffend Vollzug der Abfallsatzung sowie Wertstoffhof Waldering; Änderung der Entschädigungszahlungen Zwischen dem Landkreis Rosenheim und den Gemeinden des Landkreises bestehen Vereinbarungen über die Errichtung und den Betrieb von gemeindlichen Wertstoffhöfen sowie über den Vollzug der Abfallsatzung. Vom Landratsamt Rosenheim wurde vor einiger Zeit mitgeteilt, dass in neuen Vereinbarungen die Erstattungssätze angehoben und beim Wertstoffhof die Art der Berechnung geändert werden soll. Mittlerweile liegen die neuen Vereinbarungen vor. Bei der Vereinbarung über den Vollzug der Abfallsatzung (Erstattung für Personalkosten der Gemeinde zur Bearbeitung der Müllgebühren) ändert sich inhaltlich grundsätzlich nichts. Der Betrag erhöht sich um ca. 3.300 € im Jahr. Bisher wurden für den Betrieb des Wertstoffhofs pauschal je Einwohner jährlich 6,60 € erstattet, dadurch ergab sich im letzten Jahr eine Summe von ca. 71.000 €. Durch die neue Berechnung ergibt sich aktuell eine Erstattung von ca. 115.500 €, also 44.500 € mehr als bisher. Damit sind die zu erwartenden Kosten für den Betrieb des Wertstoffhofs durch die Stadtwerke gedeckt. In der Vereinbarung zum Wertstoffhof wird unter anderem auch die Entschädigung für den laufenden Betrieb geregelt. Ihre wesentlichste Änderung ist, dass künftig die jährliche Erstattung in Abhängigkeit von den Faktoren Mindestöffnungszeit, Regelbesetzung und Personaldurchschnittskosten berechnet wird. Ferner gibt es künftig jährlich eine pauschale Erstattung für jede ganzjährig eingerichtete Wertstoffinsel. Eine Steigerung der Einwohnerzahlen hat ab sofort keinen Einfluss mehr, erst wieder ab 12.000 Einwohnern. Dann wird aber auch eine Erweiterung der Öffnungszeiten gefordert.
Feuerwehr Ziegelberg; Bestätigung des Kommandanten und seines Stellvertreters Beschluss: Abstimmungsergebnis: 20 : 0. Der in der Dienstversammlung am 25.01.2023 gewählte Kommandant Sebastian Scheuerer, Baierbacher Straße 300, 83071 Stephanskirchen wird gemäß Art 8 Abs. 4 BayFwG bestätigt. Seitens der Gemeinde wird festgestellt, dass Herr Scheuerer zum gegenwärtigen Zeitpunkt alle persönlichen und fachlichen Eignungsvoraussetzungen erfüllt. Ebenso wird der in der gleichen Dienstversammlung gewählte stellvertretende Kommandant Christian Drahobl, Winterhollerweg 10, 83071 Stephanskirchen gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG bestätigt. Seitens der Gemeinde wird festgestellt, dass Herr Drahobl alle persönlichen Eignungsvoraussetzungen erfüllt. Die fachlichen Eignungsvoraussetzungen sind innerhalb eines Jahres nach Bestellung nachzuweisen. Sollte es vor Ablauf der regulären Amtszeit des Kommandanten und seines Stellvertreters zu einer Zusammenlegung der Feuerwehr Ziegelberg mit einer anderen Gemeindefeuerwehr kommen, so endet die Amtszeit ausnahmsweise vorzeitig mit Wirksamwerden dieser Fusion.
Nachbesetzung des Amtes des/der Jugendbeauftragten Siehe Extrabericht
Theatergruppe 1982 e. V. Stephanskirchen; Übernahme einer Ausfallbürgschaft Beschluss: Abstimmungsergebnis: 19 : 0. Die Gemeinde Stephanskirchen übernimmt die Ausfallbürgschaft bis zu einem Betrag von maximal ca. 30.000 € für das Freilichtspiel „Holledauer Schimmel“. Es wird lediglich die nachgewiesene Kostenunterdeckung bis zu vorstehendem Höchstbetrag ersetzt.
Verpflichtung der Gemeinderatsmitglieder auf das Steuergeheimnis Die Leiterin der Finanzabteilung Frau Wittmann ging auf die Verpflichtung der Gemeinderatsmitglieder auf das Steuergeheimnis ein und erläuterte Fragen aus dem Gremium.
Straßenausbaubeitrag Hubertusstraße; Erstattung nach Art. 19 Abs. 9 Satz 1 KAG Mit Bescheid vom 25.01.2023, eingegangen bei der Gemeinde am 31.01.2023, erstattet die Regierung von Oberbayern der Gemeinde Stephanskirchen für die Baumaßnahme Hubertusstraße 374.274,22 €. Erstattungsfähig sind diejenigen Beiträge, die der Gemeinde unmittelbar dadurch entgangen sind, dass aufgrund der Änderung des Kommunalabgabengesetzes zum 01. Januar 2018 Beiträge für Straßenausbaubeitragsmaßnahmen nicht mehr erhoben werden können. Die Gesamtkosten der Straßenbaumaßnahme beliefen sich auf ca. 854.858,36 €. Zwischen Antragstellung der Gemeinde und Auszahlung der Regierung vergingen 9 Monate. Es wurden die beantragten Erstattungskosten in der gesamten Höhe anerkannt. |