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Bodenrichtwerte für Bauland in der Gemeinde Stephanskirchen

Vom Landratsamt Rosenheim werden alle zwei Jahre die Bodenrichtwerte für Bauland in den einzelnen Gemeinden ermittelt. In diesen Richtwerten sind die zu leistenden Erschließungsbeiträge, sowie die Wasser- und Kanalherstellungsbeiträge bereits enthalten.

 

Auch für landwirtschaftliche Flächen werden Bodenrichtwerte ermittelt. Vom Landratsamt wird darauf hingewiesen, dass der tatsächliche Wert einzelner Grundstücke durch besondere wertmindernde oder wertsteigernde Faktoren im Einzelfall noch erheblich nach oben oder unten abweichen kann.

 

Die Bodenrichtwerte für Stephanskirchen können beim Gutachterausschuss des Landratsamtes Rosenheim (E-Mail: gutachterausschuss@lra-rosenheim.de) oder über das Online-Portal BorisBayern (www.boris-bayern.de) angefordert werden.

 

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