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Gemeinde Stephanskirchen  |  E-Mail: poststelle@stephanskirchen.de  |  Online: http://www.stephanskirchen.de

Nähere Informationen zu diesem Artikel erhalten Sie im Rathaus von Herrn Eberle

Gebührenanpassung Wasser und Kanal ab 2014

Im Bereich des Wassers und Abwassers gilt das Prinzip der Kostendeckung, das heißt, die Höhe der Gebühren muss die tatsächlich entstehenden Kosten abdecken. Allerdings muss auch eine sogenannte „Überdeckung“ vermieden werden, die Gemeinde darf in diesem Bereich also keine Gewinne erzielen. Das unterscheidet eine Kommune von vielen privaten Wasserversorgern, die durchaus Gewinne anstreben. Nachdem die Gebühren für Wasser und Kanal aber 4 Jahre lang stabil gehalten werden konnten, wurde es nun aufgrund der gestiegenen Unkosten nötig, die Preise anzupassen.

 

Die neuen Gebühren ab 01.01.2014 lauten deshalb wie folgt:

 

Schmutzwasser:      1,41 EUR/m³

Mischwasser:           1,76 EUR/m³

Die Abwassergebühren sind dabei bereits für 4 Jahre festgeschrieben.

 

Beim Wasser hat der Gemeinderat eine Staffelung beschlossen. Die Gebühren entwickeln sich wie folgt:

 

Ab 01.01.2014: 1,01 EUR/m³

Ab 01.01.2015: 1,04 EUR/m³

Ab 01.01.2016: 1,05 EUR/m³

Ab 01.01.2017: 1,06 EUR/m³

 

Mit diesen vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband kalkulierten Gebühren ist auch die kommenden vier Jahre sichergestellt, das einerseits die für die Ausgaben nötigen Einnahmen möglich sind, andererseits die Gemeinde aber keinen Gewinn mit Wasser und Abwasser erwirtschaftet. Im Vergleich zu anderen Gemeinden liegt Stephanskirchen bezüglich der Gebührenhöhe übrigens etwa im Mittelfeld.

 

Die Investitionen der letzten Jahre, die auch in die Gebührenberechnung einflossen, haben gezeigt, dass sowohl das Wassernetz, aber vor allem auf Grund der aktuellen Niederschläge auch das Kanalnetz mit den neu geschaffenen Stauraumkanälen verbessert funktionstüchtig ist. Auch größere Wasserschäden, von denen noch zur Jahrtausendwende in Stephanskirchen viele Bürger betroffen waren, konnten trotz des Starkregens der letzten Wochen verhindert werden.

 

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