Kommunale Verkehrsüberwachung
Die Verordnung über Zuständigkeiten im Ordnungwidrigkeitenrecht räumt den Gemeinden das Recht ein, die Zuständigkeit zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Straßenverkehrsgesetz wahrzunehmen. Der Gemeinderat hat dazu in seiner Sitzung am 28.10.2008 beschlossen, sich hierzu für vorläufig ein Jahr im Rahmen einer Zweckvereinbarung des Zweckverbandes für kommunale Verkehrssicherheit Oberland mit Sitz in Bad Tölz - http://www.kvs-oberland.de/ - zu bedienen und ihm die Überwachung des fließenden Verkehrs zu übertragen.
In Abstimmung mit der Polizeiinspektion Rosenheim wurden in den Bereichen, in denen aufgrund mehrjähriger Erfahrungen mit den gemeindlichen Geschwindigkeitsmessungen (sog. „Zeigefinger") erhebliche Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten festgestellt worden sind, die Messstellen ausgewählt. Über den Antrag der Gemeinde Stephanskirchen auf Abschluss der Zweckvereinbarung hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes am 27.03.2009 positiv entschieden, und somit konnte auch die notwendige Vereinbarung zwischen der Gemeinde und dem Polizeipräsidium Oberbayern Süd in Rosenheim geschlossen werden. Nach der Genehmigung und der öffentlichen Bekanntmachung durch die Regierung von Oberbayern im Amtsblatt, wurde im Juni 2009 mit der kommunalen Verkehrsüberwachung im Gemeindebereich von Stephanskirchen begonnen.
Folgende Regelsätze gelten bei Geschwindigkeitsüberschreitungen für Pkw ohne Anhänger und Motorräder innerhalb geschlossener Ortschaften (auch Tempo 30-Zonen):
| Geschwindigkeitsüberschreitung | Strafgebühr | Punkte | Fahrverbot | |
| bis 10 km/h | 15 Euro | |||
| 11-15 km/h | 25 Euro | |||
| 16-20 km/h | 35 Euro | |||
| 21-25 km/h | 80 Euro | 1 Punkt | zuzüglich 23,50 Euro Gebühren | |
| 26-30 km/h | 100 Euro | 3 Punkte | zuzüglich 23,50 Euro Gebühren | |
| 31-40 km/h | 160 Euro | 3 Punkte | 1 Monat | zuzüglich 23,50 Euro Gebühren |
| 41-50 km/h | 200 Euro | 4 Punkte | 1 Monat | zuzüglich 23,50 Euro Gebühren |
| 51-60 km/h | 280 Euro | 4 Punkte | 2 Monate | zuzüglich 23,50 Euro Gebühren |
| 61-70 km/h | 480 Euro | 4 Punkte | 3 Monate | zuzüglich 23,50 Euro Gebühren |
| ab 71 km/h | 680 Euro | 4 Punkte | 3 Monate | zuzüglich 23,50 Euro Gebühren |
Entgegen dem Vorschlag der Verwaltung hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 27.04.2010 mit einer denkbar knappen Mehrheit von 11 zu 10 Stimmen die Entscheidung getroffen, dass ein Beitritt zum Zweckverband als Mitglied nicht erfolgen soll und damit die Kommunale Verkehrsüberwachung in der Gemeinde Stephanskirchen wieder eingestellt wird.
Auf Grund eines Bürgerantrags gemäß Art. 18b der Gemeindeordnung [GO] vom 12.09.2011 zur Wiedereinführung der Kommunalen Verkehrsüberwachung - den der Gemeinderat am 29.09.2011 für zulässig erkannt hat -, hat dieser in seiner Sitzung am 25.10.2011 im Rahmen der sachlichen Entscheidung darüber abermals mit einer knappen Mehrheit von 11 zu 9 Stimmen den Antrag abgelehnt.

